25. August 2014 • Vorstand unterschreibt Verpflichtungserklärung

Vorstand unterschreibt VerpflichtungserklärungDie "Verpflichtungserklärung zum grenzachtenden Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der kirchlichen Jugendarbeit im Bistum Trier" ist mit ihrer Veröffentlichung im kirchlichen Amtsblatt in Kraft getreten. Da der BdSJ die Prävention sexualisierter Gewalt aktiv unterstützt, hat der Vorstand gemeinsam die Verpflichtungserklärung unterschrieben.

In Seminaren und Schulungen, auf mehreren Diözesanjungschützenratssitzungen und Versammlungen des BHDS wurde das Thema Prävention sexualisierter Gewalt angesprochen und das Wissen vermittelt, wie grenzüberschreitende Handlungen an Kindern und Jugendlichen erkannt und vermieden werden. Es wurde für die Rechte von Kindern sensibilisiert und Informationsmaterialien verteilt, damit unsere jungen Schützen selbst wissen, was sie und was Erwachsene dürfen. Über einen wichtigen Baustein des Präventionskonzeptes, die Verpflichtungserklärung des Bistums, wurde bereits informiert. Nun ist die Erklärung in Kraft.

Die Verpflichtungserklärung weist auf den richtigen, das heißt grenzachtenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen hin. Die Verpflichtungserklärung fordert auf, zum einen aktiv zu werden, wenn Kinder oder Jugendliche durch das Verhalten von Erwachsenen oder anderen Jugendlichen gefährdet werden. Die Verpflichtungserklärung appelliert an die Vorbildfunktion Erwachsener für Kinder und Jugendliche. Das Ziel ist es, dass Kinder und Jugendliche in der kirchlichen Jugendarbeit, speziell im BdSJ und seinen Bruderschaften, einen sicheren Raum erfahren, in dem sie Schutz erhalten vor seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt.

Der BdSJ-Vorstand hat am 20.08.2014 auf seiner Vorstandssitzung sich für die Verpflichtungserklärung des Bistums ausgesprochen -- und den Worten Taten folgen lassen. Gemeinsam unterschrieben alle anwesenden Vorstandsmitglieder die Verpflichtungserklärung.