28. März 2016 • DJR beschließt neue Satzung / Pressereferentin gewählt

DJR I/2016Die erste Sitzung des Diözesanjungschützenrates im Jahr 2016 fand am 14. März in Kurtscheid statt. Der Rat beschloss die Neufassung der Satzung und Geschäftsordnung. Jeanette Göbel aus Kaisersesch wurde zur Pressereferentin gewählt.

Kurtscheid. An der Neufassung der Satzung arbeiteten der Arbeitskreis Satzung über viele Monate. Schon die Sitzung des Diözesanjungschützenrats (DJR) im Herbst 2015 beriet über die Satzung und Geschäftsordnung. Nun wurden beide Dokumente beschlossen. In Kraft tritt die Satzung aber erst dann, wenn unser Bischof Stephan dieser zustimmt. Zum einen ist die Sprache der Satzung modernisiert. Heißt es in der aktuell gültigen Satzung, dass der Schutzpatron der Märtyrer St. Sebastianus ist, wird künftig der Heilige Sebastian unser Schutzpatron sein. Auch Amtsbezeichnungen ändern sich, so wird der stellvertretende Diözesanschießmeister BdSJ künftig schlicht Sportreferent heißen. Die verantwortungsvollen Aufgaben bleiben dieselben. Der Stimmenschlüssel der Bezirksverbände hat sich geändert. Die Zahl der Delegierten sinkt dadurch. Weitere wichtige Neuerungen betreffen Einladungswege zur DJR. Um Portokosten zu senken, und die Umwelt zu entlasten, regelt die neue Geschäftsordnung, die der Rat sich gab, dass zumindest eine Einladung zur DJR per E-Mail erfolgen darf.

DJR I/2016 - Pressereferentin Jeanette GöbelDurch die Rücktritte von Felix Stenzel und Christiane Stenzel wurden Ersatzwahlen erforderlich. Dabei konnte das Amt der Pressereferentin wieder besetzt werden. Der BdSJ-Vorstand begrüßt herzlich Jeanette Göbel aus Kaisersesch in seinen Reihen. Felix und Christiane gilt der Dank für die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit. Sie bleiben dem DJR als Mitglieder erhalten. Um einen neuen Schatzmeister zu finden, wurde der Wahlausschuss wieder mit drei Personen vollständig besetzt. Es ist Aufgabe aller Ratsmitglieder, sich nach geeigneten Kandidaten umzusehen, diese anzusprechen und Interessierte an den BdSJ-Vorstand oder den Wahlausschuss zu melden! Daneben gilt es ja noch, einen Diözesanfahnenschwenkermeister zu finden.

Prävention von sexualisierter Gewalt: Der Fahrplan des BdSJ

Auch dieses Jahr war ein bereits oft besprochenes Thema wieder auf der Tagesordnung, nämlich die Prävention von sexualisierter Gewalt. Dass der DJR der Thematik nicht müde ist, zeigte sich eindrucksvoll. Timo Stahlhofen präsentierte den Bezirksjungschützenmeistern und Delegierten den Präventionsfahrplan des BdSJ. Dieser wurde von der „AG Prävention“ des Bundes-BdSJ ausgearbeitet. Für den BdSJ Trier nahm Bildungsreferentin Monika Backes teil. Auf der Sitzung des Bundesjungschützenrates im November 2015 wurde dieser beschlossen. Neben Beschwerdewegen sind zwei Verhaltenskodizes Bestandteile des Präventionsfahrplans: einer für Erwachsene, einer für Kinder. Und wer wie zu schulen ist, wird ebenfalls transparent dargelegt. So gewährleistet der BdSJ den Schutz der Kinder und Jugendlichen. Auch Jungschützenmeister und deren Bruderschaften profitieren davon, dass Prävention groß geschrieben wird im BdSJ. Prävention bedeutet Verhinderung oder Vorsorge, wörtlich „Zuvorkommen“. Der BdSJ schult seine Ehrenamtler deswegen, um Täterinnen und Tätern zuvorzukommen, bevor sie sich an unsere jungen Schützen vergehen. Mehr noch: Aktive Prävention ist eine wirksame Abschreckung gegenüber den Täterinnen und Tätern, da unsere Schützenbruderschaften dank aufmerksamen Jugendleitern unattraktiv sind. Die Arbeitshilfe mit dem Titel „Sicher, Stark und Selbstbewusst - Prävention im BdSJ“ kann unter www.bdsj.de heruntergeladen werden.